Pflichtangaben auf einer Rechnung in der Schweiz
Eine Schweizer Rechnung muss bestimmte Angaben enthalten, vor allem wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig sind. Hier die übersichtliche Liste, inklusive des Falls nicht steuerpflichtiger Unternehmen.
Die Angaben, die aufgeführt sein müssen
Für ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen erwartet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) insbesondere:
- Ihre Angaben: Name/Firma und Adresse des Leistungserbringers.
- Ihre MWST-/UID-Nummer im Format
CHE-123.456.789 MWST. - Der Empfänger: Name und Adresse des Kunden.
- Das Datum der Rechnung (und, falls abweichend, das Datum der Leistung oder Lieferung).
- Die Beschreibung: Art, Gegenstand und Umfang der Leistung oder der Ware.
- Der Betrag, der angewendete MWST-Satz und der MWST-Betrag.
Wenn Sie nicht MWST-pflichtig sind
Unter 100 000 CHF Umsatz sind Sie grundsätzlich nicht steuerpflichtig. In diesem Fall: Weisen Sie keine MWST aus, geben Sie keine MWST-Nummer an und vermerken Sie «nicht MWST-pflichtig». Der Rest (Adressangaben, Datum, Beschreibung, Betrag) bleibt nützlich.
Gute Praxis
- Nummerieren Sie Ihre Rechnungen fortlaufend (erleichtert Nachverfolgung und Buchhaltung).
- Geben Sie ein klares Zahlungsmittel an — idealerweise die Schweizer QR-Rechnung (QR-IBAN + Referenz).
- Geben Sie die Zahlungsbedingungen an (Frist, allfälliges Skonto).
Häufige Fragen
Ist die Rechnungsnummer obligatorisch?
Das Mehrwertsteuergesetz verlangt sie nicht, sie wird aber dringend empfohlen: Eine fortlaufende Nummerierung erleichtert Nachverfolgung, Buchhaltung und Mahnungen.
Muss ich MWST angeben, wenn ich nicht steuerpflichtig bin?
Nein — im Gegenteil, Sie dürfen keine MWST ausweisen. Vermerken Sie klar «nicht MWST-pflichtig» und geben Sie weder Satz noch MWST-Nummer an.
Muss man die IBAN oder die QR-Rechnung angeben?
Das ist keine gesetzliche MWST-Angabe, aber ein Zahlungsmittel (IBAN oder Schweizer QR-Rechnung) anzugeben, ist in der Praxis unerlässlich, um rasch bezahlt zu werden.
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