Wie behält man unbezahlte Rechnungen im Blick?
Wer seine Rechnungen gut verfolgt, vermeidet Liquiditätslücken. Hier erfahren Sie, wie Sie in der Schweiz Zahlungsverzüge erkennen, wirksam mahnen und als letztes Mittel vorgehen.
Den Überblick über die Status behalten
Die Grundlage einer guten Überwachung: auf einen Blick wissen, welche Rechnungen bezahlt, offen oder überfällig sind. Behalten Sie die Fälligkeiten und die Inkassoquote im Auge, um die Liquidität vorauszuplanen.
Mahnen in Stufen
- Freundliche Zahlungserinnerung kurz nach der Fälligkeit (höflicher Ton, die Rechnung könnte vergessen gegangen sein).
- Zweite Mahnung einige Tage später, bestimmter im Ton.
- Schriftliche Inverzugsetzung mit einer letzten Zahlungsfrist.
Jede Mahnung nachweisbar festzuhalten, ist im Streitfall unerlässlich.
Verzugszinsen und Inkasso
Sobald der Schuldner in Verzug ist, können Sie einen Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangen (sofern kein anderer Satz vereinbart ist), gemäss Obligationenrecht. Als letztes Mittel kann beim Betreibungsamt eine Betreibung eingeleitet werden (SchKG-Verfahren).
Häufige Fragen
Wie lange wartet man, bevor man eine Rechnung mahnt?
In der Regel eine erste freundliche Erinnerung wenige Tage nach der Fälligkeit, dann eine zweite Mahnung und schliesslich eine Inverzugsetzung. Wer früh und höflich mahnt, verbessert das Inkasso deutlich.
Darf ich Verzugszinsen in Rechnung stellen?
Ja. Ist kein Satz vereinbart, sieht das Obligationenrecht einen Verzugszins von 5 % pro Jahr vor, sobald der Schuldner in Verzug ist (in der Regel nach einer Inverzugsetzung oder dem vereinbarten Verfalltag).
Was tun als letztes Mittel?
Bleiben die Mahnungen erfolglos, können Sie beim zuständigen Betreibungsamt eine Betreibung einleiten (SchKG-Verfahren). Dieser Schritt ist hartnäckigen Zahlungsausständen vorbehalten.
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